Auto Abschleppen Tipps & Vorschriften - REKOGA Magazin
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Abschleppen

Das Abschleppen eines Autos ist eine Maßnahme in der Not!

Was machen, wenn der Motor streikt, die Elektronik defekt ist oder Kühlflüssigkeit austritt und der Motor nicht mehr anspringt?!? Welche Maßnahmen können getroffen werden?! Ein Auto, das nicht mehr fahrtauglich ist und vor Ort nicht repariert werden kann, darf abgeschleppt werden.

Wichtig: Das Licht am Liegengebliebenen Fahrzeug muss noch funktionieren denn beim Abschleppen des Wagens muss die Warnblinkanlage die ganze Zeit eingeschaltet sein. Bei einem Elektrik-Schaden ist das Abschleppen des Fahrzeuges deshalb gesetzlich verboten und Sie müssen einen Abschleppdienst kontaktieren. Schleppen Sie ohne funktionierende Warnblinkanlage ab kostet Sie dies ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.

Kein Grund zum Abschleppen ist, wenn Ihnen plötzlich das Benzin ausgegangen ist und Sie deshalb nicht mehr weiterfahren können. In solch einem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass ein anderer Fahrer oder der Pannendienst Ihnen eben so viel Benzin besorgt, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten Tankstelle fahren können. Kleiner Tipp: Schleppen Sie Ihr Fahrzeug ab, nur weil Sie vergessen haben zu tanken, handelt es sich um eine vermeidbare Verkehrsbehinderung. Laut den Vorschriften ist dies mit einer Geldstrafe (auf der Autobahn) von mindestens 30 Euro bis im Höchstfall 70 Euro geahndet. Die genaue Höhe der Strafe können Sie im StVG nachlesen.

Das Abschleppen eines Autos ist eine Maßnahme in der Not!

Verbote, Strafen und Empfehlungen während des Abschleppvorgangs

Verboten ist es, während des Abschleppvorgangs auf eine Autobahn aufzufahren! Dies wird mit 20 Euro Bußgeld bestraft. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug auf der Autobahn liegengeblieben sein, darf es nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Dies würde wiederum mit 20 Euro Bußgeld bestraft, wenn Sie weiterfahren als bis zur nächsten Abfahrt.

Bei einem Abbiegevorgang sollte die Richtungsänderung unbedingt angezeigt werden, beispielsweise durch die Betätigung der Blinker oder durch Handzeichen aus dem Fenster.

Richtige Abschlepphilfe

Wir möchten Ihnen ein paar Tipps zum korrekten Abschleppen mit auf den Weg geben. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge können Sie verschieden Abschlepphilfen benutzen. Ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse sind mögliche Hilfen. Eine Fahne an der Abschlepphilfen warnt andere Verkehrsteilnehmer vor dem Einscheren zwischen das jeweilige Gespann. Ein Abschleppseil sollte mit vernähten Schlaufen bestückt und darf maximal 8 Meter lang sein, eine Abschleppstange maximal 5 Meter.

Die Kosten für ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange betragen zwischen 20 - 60 Euro. Eine Abschleppstange hat den Vorteil, dass sie starr ist und dadurch immer für ausreichend Abstand sorgt. Allerdings muss man bei einer Abschleppstange auf das zugelassen Gewicht des Pannenautos achten. Zudem sollte das abzuschleppende Fahrzeug nicht wesentlich größer und schwerer als das Zugfahrzeug sein. Schauen Sie vorab in das Handbuch des abzuschleppenden Fahrzeugs.

Wer darf hinter dem Steuer des abschleppenden Fahrzeuges sitzen?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen Pkw abschleppen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Das gilt allerdings nicht für den, der hinter dem Steuer des Pannenfahrzeuges sitzt. Dafür wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Laut Gesetz muss er mindestens 15 Jahre alt sein und körperlich sowie geistig in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken und ans Ziel zu bringen.

Benötigt man zum Abschleppen eines Autos einen Führerschein?

Die Experten vom deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) halten es jedoch für sinnvoll, dass auch der Fahrer des abzuschleppenden Autos einen Führschein hat, um hinter dem Zugfahrzeug richtig zu reagieren.

Abschleppen von Motorrädern

Abschleppen von Motorrädern

Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Um einspurige Fahrzeuge wie Motorräder abzuschleppen benötigen Sie einen Anhänger um sie zur nächsten Werkstatt transportiert zu können.

Höchstgeschwindigkeiten beim Abschleppen

Es gibt keine Höchstgeschwindigkeit für das Abschleppen von Fahrzeugen. Durch den geringen Abstand der beiden Fahrzeuge und den Mangel an Servounterstützung für Lenkung und Bremsen beim abgeschleppten Auto sollte jedoch nicht zu schnell gefahren werden. Es ist daher empfehlenswert, eine Geschwindigkeit von 40 bis 50 Stundenkilometern nicht zu überschreiten.

Fahren Sie mit dem abschleppenden Auto langsam mit gespanntem Seil an und vermeiden Sie ruckartige Brems- oder Geschwindigkeitswechsel sowie unnötige Schaltvorgänge. Lassen Sie sich Zeit, und warten Sie beim Überqueren von Straßen eine möglichst große Lücke im Verkehr ab, um das abgeschleppte Kfz und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das Seil beim Abschleppen sollte immer unter leichter Spannung stehen, um ruckartige Anspannungen zu verhindern. Das kann der Abgeschleppte durch ein leichtes, aber stetiges Anbremsen beeinflussen. Besondere Obacht beim darauf zufahren einer Ampel. Den Bremsweg sowie die Länge der Grün-Phase beachten.

Versetztes Fahren vermeidet Überraschungen. Das führende Fahrzeug sollte leicht nach rechts, das abgeschleppte Kfz leicht links versetzt fahren. Durch die bessere Sicht des Abgeschleppten kann vorausschauender auf Verkehrssituationen reagiert werden.

Die Bestimmungen sollten genau eingehalten werden, da neben dem Verlust von Versicherungsleistungen auch empfindliche Strafen drohen.

Einfacher ist es den ganzen Abschleppvorgang gleich seiner Mobilitätsversicherung der Rekoga AG zu überlassen. So umgeht man unnötigen Stress.

Wer Auto fährt, braucht Sicherheit. Die Rekoga AG hilft Ihnen, wenn es darauf ankommt. Sollten Sie also einmal eine Panne haben rufen Sie uns an

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